Waren im Import und Export, müssen an fast jeder Grenze der Welt durch den Zoll. Zwar gibt es Freihandelszonen wie den Europäischen Wirtschaftsraum, doch wer Frachten aus der EU exportiert oder Güter aus Drittländern erhält, muss sich um die Abfertigung beim Zoll kümmern. Damit der internationale Handel ohne Probleme läuft, ist ein reibungsloser Prozess beim Zoll eine Grundvoraussetzung.

 

Zollabfertigung mit der ATLAS-Ausfuhr-Software

Für große Unternehmen, die viele Güter exportieren, lohnt sich daher die Anschaffung der ATLAS-Ausfuhr-Software. Dieses Programm dient speziell der Abwicklung beim Zoll. Für kleinere Unternehmen sind allerdings die Kosten für Anschaffung und qualifiziertes Personal viel zu hoch. Damit auch deren Exporte nicht beim Zoll hängen bleiben, gibt es deutsche Zollagenturen, die im Auftrag der Exporteure die Kommunikation mit Zollbehörden in den Zielländern der Ware übernehmen.

 

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Import / Export

Der deutsche Zoll ist für die Abfertigung von Waren hervorragend gerüstet. Insgesamt arbeiten für die Bundesbehörde 39.000 Menschen die modernste IT-Verfahren für die Logistik. Verteilt ist diese Infrastruktur auf 43 Hauptzollämter, 270 Zollämter und acht Ämter der Zollfahndung. Aufgabe des Zolls ist die Erhebung von Steuern und Zollabgaben, Verbrauchssteuer und Einfuhrumsatzsteuer.

 

Zollabwicklung ist komplex

Die Zollabwicklung ist kein Kinderspiel. Komplexe Regeln und Prozesse erfordern das Wissen und die Erfahrung von Zoll-Experten. Laien blicken bei Zollangelegenheiten schnell nicht mehr durch. Große Unternehmen in der Exportwirtschaft dagegen können sich dieses Unwissen nicht leisten. Daher beschäftigen sie häufig eigene Spezialisten für die Verzollung von Waren. Wer für welche Kosten aufkommt, wo sich eine Ware gerade befindet und wo Vergünstigungen möglich sind, können nur Zoll-Experten genau einschätzen. Sie wissen, in welchen Fällen von einer endgültigen oder bloß einer vorübergehenden Ausfuhr die Rede ist, wann man von Wiederausfuhr spricht kennen verschiedenste Versandverfahren und verstehen die Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr. Auch unter dem Begriff Präferenzdokument können sie sich etwas vorstellen.

 

Einheitlicher Zollkodex in der EU

In der Europäischen Union gilt seit dem ersten Mai 2016 ein einheitlicher Zollkodex. Darin sind alle Zollangelegenheiten innerhalb der Union rechtsverbindlich geregelt. Das Werk umfasst neben einer Grundverordnung drei Regelsätze, die alle Übergangsregeln benennen und detaillierte Auskunft über Durchführungsbestimmungen geben. In diesem Zollkodex sind zahlreiche Neuerungen enthalten. Dazu zählen neue Regeln zu IT-Prozessen, die bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden müssen.

Für viele Personen und kleinere Betriebe sind diese komplexen europäischen Regelwerke schwer zu verstehen und umzusetzen. Zolldienstleister helfen bei der Umsetzung dieser Regeln. Allerdings sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Bestimmungen auseinandersetzen, damit Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden können und es bei der Verzollung nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.

 

Elektronische Zollanmeldungen erleichtern den Prozess

 

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Vor allem für Ausfuhren, die einen Wert von 1.000 Euro übersteigen, ist eine Ausfuhrerklärung erforderlich. Für manche Sendungen gibt es die Möglichkeit, die elektronische Zollanmeldung zu nutzen. Dabei handelt es sich um ein einstufiges Verfahren beim Grenzzollamt, das den Abfertigungsprozess vereinfacht.

Anders sieht es aus, wenn der Warenwert 3.000 Euro übersteigt. In diesem Fall kommt das zweistufige Verfahren zur Anwendung. Dazu muss die Ausfuhrgenehmigung in der Zollstelle desjenigen beantragt werden, der die Waren ausführt. In der Regel handelt es sich dabei um den Lagerort der auszuführenden Waren. Wenn der Export durch die Zollbehörde freigegeben wurde, kann die Ware ausgeführt werden. An der Zollstelle der entsprechenden EU-Außengrenze wird dann die Ausfuhr durch einen Ausfuhrvermerk bestätigt. Der Zollagent reicht diesen Vermerk an seinen Kunden weiter, der damit gegenüber den Finanzbehörden die Ausfuhr nachweisen kann. Somit werden für die betreffenden Waren keine Umsatzsteuern fällig.

Doch so einfach, wie diese Prozessbeschreibung auf den ersten Blick aussieht, ist das Zollverfahren nicht. Gegen einige Länder, wie zum Beispiel den Iran oder Russland, wurden Handelssanktionen verhängt. Ausfuhren von sanktionierten Gütern in diese Länder ist strikt verboten. Nicht immer werden Ausfuhrgenehmigungen daher nach einem Antrag erteilt. Ein Verstoß gegen Ausfuhrbestimmungen kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Zollagenten holen aktuelle Informationen zu den gelten Ausfuhrbestimmungen auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) ein.

Für die Anmeldung einer Ausfuhr muss unbedingt die Zolltarifnummer angegeben werden. Daneben sind Informationen zu Absender und Empfänger, eine möglichst genaue Bezeichnung der Waren, das Gewicht und der Wert der auszuführenden Güter anzugeben.

Die Angabe der Zolltarifnummer ist erforderlich, weil danach der Zollsatz bestimmt wird, der bei der Ausfuhr zu entrichten ist. Um den Zollprozess so schnell und einfach wie möglich durchführen zu können, sollten die Daten über die Waren so genau wie möglich sein. Wer an dieser Stelle einen Fehler macht, kann auch mehrere Jahre nach der Ausfuhr noch in Schwierigkeiten geraten. Prüft der Zoll ein Unternehmen und entdeckt Fehler in den über ATLAS eingegebenen Daten, wird die Firma dafür in Haftung genommen. Die neuen Bestimmungen der EU nehmen jetzt allerdings auch die Zollagenten in die Haftung. Kann ein Zollagent nicht nachweisen, von den Fehlern im Antrag nichts gewusst zu haben, haftet er für das Vergehen.

 

zollabwicklung-worauf-achtenWorauf müssen Speditionen bei der Verzollung achten?

Insbesondere wenn Speditionen auch die Zollabwicklung für ihre Kunden übernehmen, müssen sie bestimmten Prüfpflichten nachkommen. Für Unternehmen in der Exportwirtschaft gilt, dass sie eine ganze Reihe von Kontrollpflichten beachten müssen. Durch das Exportkontrollrecht, was einen Teil des Außenwirtschaftsrechts darstellt, sind zahlreiche Freiheiten im Außenwirtschaftsverkehr eingeschränkt. Ob ein Geschäft mit Unternehmen im Ausland im Einklang mit diesem Regelwerk steht, muss jedes Unternehmen selbstständig prüfen, das Außenhandel betreibt. Vor allem bezieht sich diese Prüfpflicht auf die Beachtung von Ausfuhrverboten und Genehmigungspflichten.

 

Mit Kunden sprechen

Bei gelisteten Gütern sind die Pflichten von Speditionen weniger streng. Für die Ausfuhrgenehmigung sind in diesem Fall die Ausführer verantwortlich und im Sinne des Exportkontrollrechts sind Spediteure keine Ausführer. Dennoch besteht die Möglichkeit für Spediteure, bei Verstößen gegen Ausfuhrbeschränkungen als Gehilfe haftbar gemacht zu werden. Diese Pflichten sollten Spediteure nicht vernachlässigen. Zum Beispiel passiert es häufig, dass ein Spediteur auf Grundlage vergangener Aufträge unvollständig ausgefüllte Ausfuhranmeldungen selbst ausfüllt. Damit werden unnötige Risiken geschaffen, die nicht nur den Spediteur selbst, sondern auch den Ausführer treffen. Vor allem, wenn es im Zusammenhang mit den Dokumenten Unklarheiten gibt, sollten Spediteure daher unbedingt mit ihren Kunden sprechen und die Fehler gemeinsam korrigieren.

Das gilt umso mehr, wenn ein Kunde der Spedition nur wenige Erfahrungen im Exportgeschäft hat. In diesem Fall sollte der Spediteur die Feinheiten des Exportkontrollrechts kennen und ein Verständnis von den erforderlichen Prüfungen haben, die im Zusammenhang mit den Angaben in den Exportdokumenten erforderlich sind. Die Angaben, die auf dem jeweiligen Frachtbrief gemacht wurden, sowie die Anzahl der Packstücke und deren Zustand von außen müssen aufgrund des Frachtrechts ohnehin durch den Spediteur geprüft werden. Speditionen, die zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verzollung von Waren anbieten, tragen die Verantwortung, alle erforderlichen Informationen von ihrem jeweiligen Auftraggeber einzuholen.

 

Verantwortung für die Wahl von Geschäftspartnern

Unternehmen, die Produkte ins Ausland exportieren, haben selbstverständlich die Pflicht sicherzustellen, dass die Vorschriften aus dem Exportkontrollrecht korrekt angewendet werden. Das beinhaltet auch die Pflicht für Unternehmen einschließlich Speditionen, die bekannten Sanktionslisten zu prüfen und sicherzustellen, dass ihre Geschäftspartner im Ausland nicht auf diesen Listen auftauchen. Für die Europäische Union gibt es zum Beispiel die CFSP-Liste. Dabei ist zu beachten, dass diese Kontrollpflicht auch gegenüber den Empfängern von Gütern besteht. Das EU-Recht regelt, dass Personen, Unternehmen oder andere Entitäten, die auf dieser Liste geführt werden, weder Gelder noch andere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Zusätzlich muss aufgrund von Embargoverordnungen geprüft werden, gegen welche Länder wirtschaftliche Sanktionen verhängt worden sind und in welchem Umfang diese Sanktionen greifen. Ein Blick auf das Embargo gegen Iran zeigt, dass nicht nur die Ausfuhr von bestimmten Gütern durch das Verbot erfasst wird, sondern ebenso deren Transport untersagt ist. Diese Regelung trifft insbesondere Spediteure oder Frachtführer. Bei Verstößen gegen die Vorschriften aus dem Iran-Embargo wie sowie jeder anderen Embargoverordnung, drohen strafrechtliche Konsequenzen.

 

Zollabwicklung mit spezieller Zertifizierung

Grundsätzlich ist die Zollabwicklung für Importe und Exporte in Europa standardisiert, sodass wir unsere Zolldienstleistungen problemlos industrieübergreifend anbieten können. Darüber hinaus unterstützen wir aber auch bei der Zertifizierung von Produkten, für die im Zielland besondere Regeln gelten. Aus Europa sind beispielsweise die CE Kennzeichnungen bekannt. Doch auch andere Länder wie beispielsweise Russland verlangen für bestimmte Produkte den Ausweis entsprechender Zertifikate. Damit es bei der Verzollung nicht zu Verzögerungen kommt, müssen alle erforderlichen Zertifizierungen vorgenommen sein, bevor ein Produkt aus- oder eingeführt wird.
Weil der Zertifizierungsprozess bei den zuständigen Behörden sehr komplex sein kann, sollten sich Exporteure rechtzeitig um die erforderlichen Dokumente kümmern, um jede Verzögerung bei der Verzollung zu vermeiden. Betroffen von der Anforderung von Zertifikaten können beispielsweise Maschinen, Produkte aus der Automobilindustrie oder Spielwaren sein.

 

Phytosanitär- und Veterinärabfertigung

Eine weitere Klasse kritischer Produkte für eine gelungene Zollabfertigung stellen Veterinär- und Phytosanitärprodukte dar. Viele Länder haben besonders strenge und abweichende Anforderungen beim Im- und Export von Produkten, die in der Nahrungsmittelindustrie Verwendung finden. Für die Verzollung dieser Produkte sind daher besondere Kenntnisse und Erfahrung in diesen Bereichen erforderlich.

 

Zollservice für Transitabfertigung

Nicht nur bei der Ein- und Ausfuhr zu verzollender Güter ist auf die zollrechtlichen Anforderungen zu achten. Gleiches gilt bei der Durchfuhr anderer Zollräume. Auch die Zollabfertigung für den Transit wird elektronisch verwaltet. Hierbei gilt es zu vermeiden, die Verzollung in Transitländern zu vermeiden und gleichzeitig den Transport ohne zeitliche Verzögerung an Zollkontrollen zu bewältigen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Fahrzeuge oder Behälter, mit denen die Güter transportiert werden sollen, für die Durchfuhr des Transitlandes verplombt werden können.

 

Besondere Regeln beim gemeinsamen Versandverfahren

Bei Ländern, die an das sogenannte gemeinsame Versandverfahren angeschlossen sind, oder die über dieses Verfahren genutzt werden können, wird zwischen zwei Gruppen unterschieden. Das T1-Verfahren findet bei solchen Transporten Anwendung, die zwischen EU-Staaten und Nicht-EU Staaten stattfinden, die über das gemeinsame Versandverfahren abgewickelt werden können. Grenzübergreifende Transporte innerhalb der EU, bei denen ein Transit über ein Nicht-EU-Land stattfindet, müssen das T2 Verfahren nutzen.

 

Wann brauchen Sie einen Zollservice?

Ob ein Zollagent hilfreich ist oder gar beauftragt werden muss, hängt in erster Linie von dem Land ab, in das Güter exportiert werden sollen. In Russland ist beispielsweise eine Abfertigung durch den Zoll ohne einen Zollrepräsentanten mit entsprechender Zertifizierung überhaupt nicht möglich. In Ländern wie Brasilien oder Südafrika ist der Einsatz von Zollagenten unter bestimmten Umständen erforderlich. In anderen Ländern ist aufgrund der komplizierten Zollvorschriften ein Zollagent empfehlenswert.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich rund um das Thema Zoll und Ausfuhr. Kontaktieren Sie uns!

 

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