Ausfuhranmeldung Schweiz: Das sollten Sie wisssen…

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Ausfuhranmeldung Schweiz

Unternehmen, die Waren in die Schweiz exportieren, müssen beim Zoll die Ausfuhr anmelden. Eine Ausfuhranmeldung muss beim zuständigen Zollamt abgegeben werden. Je nach Menge und Wert der in die Schweiz ausgeführten Waren muss die Ausfuhr bereits im Vorfeld elektronisch über das Zollsystem ATLAS angemeldet werden. Die Ausfuhranmeldung ist komplex, weil es sich bei dem beliebten Handelspartner deutscher Unternehmen um einen sogenannten Drittstaat handelt. Die Schweiz gehört weder zur Europäischen Gemeinschaft, noch zum gemeinsamen Zollgebiet. Obwohl das Land also mitten in Europa gelegen ist, gelten für den Import und Export im Handel mit der Schweiz besondere Zollvorschriften. Diese müssen bei der Zollerklärung für die Schweiz beachtet werden.

 

Was ist bei Ausfuhrerklärungen für die Schweiz zu beachten?

Wie bei allen Exporten in ein sogenanntes Drittland gilt auch beim Warenversand in die Schweiz, dass bei einem Warenwert von mehr als 1.000 Euro eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden muss. Das gilt auch für Güter mit einem Gewicht von mehr als 1.000 Kilogramm. In allen anderen Fällen ist die Anmeldung mündlich bei der Ausfuhr möglich. Diese Zolldeklaration ist eine komplexe Aufgabe und kann außerdem einige Zeit in Anspruch nehmen. Um eine schnelle und rechtssichere Ausfuhr in die Schweiz zu garantieren, ist daher die Nutzung einer Zollagentur zu empfehlen, die mit dem Thema Zolldeklaration Schweiz vertraut ist.

In der Ausfuhranmeldung müssen verschiedene Angaben zum Ausführer und zu den auszuführenden Waren gemacht werden. Beides sind komplizierte Fragen, die im grenzüberschreitenden Handel nicht immer leicht zu klären sind. Zum einen muss geklärt werden, wer als Ausführer in der Ausfuhrdeklaration angegeben werden muss. Das ist vor allem bei der Frage nach der Ausfuhrerstattung besonders wichtig. Außerdem muss die entsprechende europäische Zollnummer, die EORI-Nummer der auszuführenden Waren korrekt angegeben werden. Fehler bei diesen Punkten auf der Zollerklärung für die Schweiz können zu finanziellen Einbußen und rechtlichen Konsequenzen führen. Wer beim Zoll dagegen kompetent und erfahren agiert, bekommt schnell und effizient eine korrekte und rechtssichere Verzollung.

 

Auch in der Schweiz gilt der EU Zollkodex

Seit 2016 regelt die Europäische Union ihre Zollangelegenheiten in einem einheitlichen Zollkodex, der für den gesamten Block gilt. Dieser findet auch bei Exporten in die Schweiz Anwendung und muss bei der Ausfuhrerklärung beachtet werden.

Wie viele andere Regelwerke der Europäischen Union ist auch der einheitliche Zollkodex äußerst komplex. Vor allem kleine Betriebe ohne eigene Zoll-Expertise haben daher häufig Probleme bei ihrer Anwendung. Eine Zollagentur für Exporte in die Schweiz hilft daher bei der Verzollung und sorgt für einen schnellen und sicheren Ablauf.

 

Zollabfertigung Schweiz: drei Wege zur richtigen Anmeldung

Für die Anmeldung von Ausfuhren in ein Drittland, also einen Staat, der weder der Europäischen Gemeinschaft angehört, noch im gemeinsamen Zollgebiet liegt, bietet der deutsche Zoll drei Verfahren zur Anmeldung der Ausfuhren.
Direkt online können Exporte über die Internetausfuhranmeldung IAA-Plus angemeldet werden. Das können Ausführer selbstständig durchführen, müssen dabei allerdings ihr ELSTER-Zertifikat bereithalten. Dazu ist allerdings erforderlich, dass man sich mit den rechtlichen Bestimmungen rund um die Verzollung von Warenexporten auskennt. Fehler führen schnell zu Verzögerung beim Zoll und können auch finanzielle oder rechtliche Konsequenzen haben.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte und auf Erfahrung und Expertise in Sachen Zoll zurückgreifen möchte, kann sich an eine Zollagentur für Schweiz-Exporte wenden.

Eine dritte Möglichkeit lohnt sich vor allem für große Exporteure. Diese können eine direkte Schnittstelle zum Zollsystem nutzen. Dazu müssen sie eine entsprechend zertifizierte Software einsetzen, die eine Verknüpfung zum elektronischen Zollsystem herstellt. Bei der Nutzung dieser Option sind Unternehmen vollständig verantwortlich für die Verzollung ihrer Exporte. Das Modell eignet sich allerdings nur für Unternehmen, die in einer Größenordnung exportieren, bei der eine eigene Abteilung mit der Verzollung befasst ist.

 

Ausfuhranmeldung & Verzollung: Zwei Verfahren

Für die elektronische Ausfuhranmeldung sieht der deutsche Zoll zwei Verfahren vor. Warenexporte ab einem Wert von 1.000 Euro müssen im sogenannten einstufigen Verfahren angemeldet werden. Sogenannte zugelassene Ausführer können dieses Verfahren zur elektronischen Anmeldung von Exporten nutzen und erhalten umgehend eine Ausfuhrgenehmigung. Wer aus Ausführer diesen Status nicht genießt, kann auf einen professionellen Zolldienstleister zurückgreifen. Damit kann man nicht nur diesen speziellen Status zur Ausfuhranmeldung beim Zoll nutzen, sondern zugleich der Erfahrung und Expertise des Zollservice vertrauen.

Etwas komplizierter ist die Ausfuhranmeldung für Waren, deren Wert 3.000 Euro übersteigt. In diesem Fall greift zunächst das zweistufige Normalverfahren, in dem die Ausfuhr vom zuständigen Zollamt freigegeben werden muss. Professionelle Zolldienstleister sind hier für das sogenannte vereinfachte Verfahren angemeldet. Damit wird der Prozess des zweistufigen Verfahrens beschleunigt.

 

Zollservice: Warum sich ein Zolldienstleister oder eine Zollagentur lohnt

Die Komplexität der Verzollung von Waren wurde oben bereits erläutert. Auch auf die Konsequenzen bei falschen Angaben in der Ausfuhrerklärung sind wir schon eingegangen. All diese Schwierigkeiten können umgangen werden, wenn eine Zollagentur das Zollverfahren verwaltet. Zolldienstleister haben mehrere wichtige Vorzüge. Wichtig ist, dass sie das Zollsystem kennen und schnell handeln können. Damit werden unnötige Verzögerungen bei der Ausfuhr vermieden.
Zollagenten verfügen zum Beispiel über eine Zulassung zur vereinfachten Ausfuhranmeldung (früher zugelassener Ausführer). Damit werden besonders komplexe Zollvorgänge schneller abgeschlossen. Unternehmen ohne eigene Expertise und Anschluss an das Zollsystem können von diesen Vorteilen profitieren.
Außerdem haben professionelle Zollagenten auch die Rechtslage genau im Blick und kennen sich in den kleinsten Details des Zollrechts aus. Das verschafft Exporteuren eine Sicherheit, die in Zollfragen so wichtig ist. Wir sind spezialisiert auf alle Aspekte des Warenexports und sorgen so für eine zuverlässige, schnelle und sichere Verzollung von Waren auf dem Weg in die Schweiz.

 

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Import, Export, Verzollung für die Schweiz. Fotolia Datei: #65522672 | Urheber: fotomek

 

Unsere Zollservice für den Export und Import aus und in die Schweiz:

  • Zollakkreditierung
  • Export-Verzollung
  • Organisation des gesamten Zollabfertigungsprozesses der eingeführten Ladung
  • Unterstützung bei der Produktionszertifizierung;
  • Erstellung optimaler Zollsysteme.

 

Außerdem bieten wir Ihnen folgende Ausfuhrleistungen an:

  • Zollabfertigung im Carnet-TIR-Verfahren und Erstellung von NCTS-TIR
  • Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen sowie Überwachungsdokumenten.
  • Importverzollung zum freien Verkehr im elektronischen ATLAS-Verfahren an allen deutschen Zollämtern, auch in Häfen und an Flughäfen, sowie an den meisten Zollämtern Weltweit
  • Anfertigung von Ausfuhranmeldungen für den Export im elektronischen AES-Verfahren

 

Als zugelassener Ausführer (ZA) bieten wir Ausfuhranmeldungen und Abfertigungsmöglichkeiten mittlerweile in ganz Europa und Weltweit! Im Zusammenhang mit sämtlichen Export- und Import-Zollabfertigungen ist unsere Zollagentur stets bereit auch komplexe Aufgabenstellungen bei der Verzollung zu erfüllen.

 

Transporte: Einfuhrbestimmungen beachten

Neben den allgemeinen Regeln für die Verzollung von Importen in die Schweiz oder Exporten aus der Schweiz in die EU, gelten besondere Bestimmungen für den Import bestimmter Güter. Damit bei Ihrem Transport alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen unsere Zollexperten auch die Einfuhrbestimmungen der Schweiz für bestimmte besondere Güter. Darunter fallen beispielsweise Importe von Lebensmitteln, Alkohol, bestimmter Pflanzen oder Tiere. In einigen Fällen sind die zulässigen Importe streng reguliert. Wir übernehmen vor der Verzollung daher auch die Prüfung dieser Bestimmungen.

 

Schweizer Zoll: Technisch auf dem neuesten Stand

Technisch ist der Schweizer Zoll modern ausgestattet. Die Verzollung von Einfuhren erfolgt vollständig elektronisch. Der gesamte Prozess der Verzollung für die Schweiz wird von uns vollständig betreut und abgewickelt. Damit vermeiden wir unnötige Wartezeiten beim Grenzübertritt und können so Transporte pünktlich zum vereinbarten Liefertermin abschließen.

 

Einfuhr zur Reparatur in die Schweiz

Werden Güter ausschließlich zum Zweck der Reparatur in die Schweiz transportiert und verlassen das Land anschließend wieder, gelten für den Grenzübertritt andere zollrechtliche Bestimmungen. Grundsätzlich können Waren, die in der Schweiz repariert oder veredelt werden, zollfrei wieder zurück in die EU eingeführt werden. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass die ununterbrochene Ursprungskette für die fragliche Ware nachgewiesen werden kann.

 

Zollfreie Einfuhr in die Schweiz

Dank spezieller Zollabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz ist es möglich, bestimmte Güter zollfrei zu exportieren. Dazu muss allerdings die Ursprungskette der Waren belegbar sein. Der Ursprung einer Ware kann durch eine entsprechende Lieferantenerklärung nachgewiesen werden. Mit diesem rechtlichen Rahmen können auch Waren, die einen Wert von 6.000 Euro überschreiten zollfrei in die Schweiz exportiert werden. Mit einer Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 können sie beim Direktexport in die Schweiz zollfrei die Grenze überqueren. Unser integrierter Zollservice kümmert sich in diesen Fällen um alle erforderlichen Dokumente.

Neue Mehrwertsteuer

Seit 2018 gelten in der Schweiz neue Regeln bei der Mehrwertsteuer. Diese haben auch Auswirkungen auf Exporteure aus Deutschland. Auch bei kleineren Umsätzen kann es nun vorkommen, dass Mehrwertsteuer in der Schweiz abgeführt werden muss. Die Bemessungsgrundlage wurde hier auf die weltweiten Umsätze betroffener Unternehmen erweitert.

 

Haben Sie eine spezielle Frage rund um die Zollabfertigung oder möchten Sie ein Angebot anfordern? Dann kontaktieren Sie uns gleich und lassen Sie sich ein individuelles und unverbindliches Angebot unterbreiten. Gerne empfehlen wir Ihnen unsere Speditionspartner für Transporte in die Schweiz.

Weitere Infos zu unseren Export / Import Services für Osteuropa

 

Kontakt zu unserem Import- & Export-Spezialisten für Schweiz-Logistik

 

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