Russlands Antidumpingzölle von bis zu 30 % auf leichte Nutzfahrzeuge wie dem Sprinter der Daimler Benz AG oder Volkswagens Crafter müssen laut WTO-Recht ausgesetzt werden.

Der Laie stellt sich die Frage: Warum machten die denn so etwas? Was passierte denn zuvor? Lassen Sie uns dieses ergründen. Am 22. August 2012 trat Russland nach 18 Jahren Verhandlungszeit als letzte große Volkswirtschaft der Welthandelsorganisation (WTO) bei. Das neue Regelwerk, welches nun auch für Russland zutraf, gewährte dem Staat insbesondere bei Einfuhrzöllen eine Übergangsfrist von bis zu 8 Jahren. So sollten z. B. die Zölle für High-Tech-Produkte wie Handys oder Computer bis 2015 auf 0 % gesenkt sein, die für Autos von 15,5 % auf 12,0 % bis zum Jahr 2019 oder die für neue LKWs im ersten Schritt von 25 % auf 10 % und drei Jahre später auf 5 %. Das deutsche Bundeswirtschaftsministerium schätzte daraus resultierende Mehreinnahmen der deutschen Unternehmen von bis zu einer Milliarde Euro. Warum dann der Ärger?

Mitte Mai 2013 entschied die Eurasische Wirtschaftskommission, dass Fahrzeuge wie der oben erwähnte Sprinter bzw. der Crafter in Russland zu billig angeboten würden. Der Crafter kostete z.B. ca. 34 600,- €. Dadurch wären einheimische Produzenten wie GAZ oder UAZ benachteiligt. So wurden ab Juni dieses Jahres neue Zölle für importierte Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen nach Russland, Weißrussland und Kasachstan erhoben, die für fünf Jahre bestehen bleiben sollten. Betroffen waren vor allem Lastwagen aus Deutschland, Italien und der Türkei. Besonders hart traf es die Exporteure der Bundesrepublik mit dem höchsten Satz von knapp 30 %. Am Beispiel des Crafters zeigte sich somit ein Preisanstieg auf ca. 47 000,- €. Entsprechend kündigten die Vertreter der Daimler-Benz AG sowie der Volkswagen AG an, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren.
Die Europäische Union klagte und erhielt zum Teil recht. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malström sagt bezüglich des Urteils des Schlichtungsausschusses der Welthandelsorganisation: „Erfreulicherweise hat die WTO ganz klar gegen eine der unfairen, protektionistischen und wettbewerbsfeindlichen Maßnahmen entschieden, die derzeit in Russland in Kraft sind…. Die auf leichte Nutzfahrzeuge erhobenen Zölle sind mit den Verpflichtungen nicht vereinbar, die Russland mit seinem Beitritt zur WTO eingegangen ist. Sie müssen nun beseitigt werden.“ Zudem wird erklärt, Russland habe sich bei der Begründung der Zölle ausschließlich auf die Lage eines einzigen Lastwagenherstellers bezogen. Sie hätten die Finanzkrise als Grund für wirtschaftliche Engpässe der Kleinlastwagenhersteller zu wenig bedacht.

Weitere Vorwürfe der EU gegenüber den russischen Behörden wie, diese hätten ihre Daten nicht systematisch verglichen bzw. die Marktbeurteilung wäre nicht aufgrund objektiver Prüfungen vollzogen worden, wiesen die Schlichter jedoch zurück. Noch nicht alles ist entschieden, denn 60 Tage Zeit bleibt beiden Parteien, um Einspruch einzulegen.

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